Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geltstager
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Geltnis
Geltscheffel
Geltschwein
Geltstag
Geltstagbewilligung
Geltstager
der in Konkurs Geratnene
- sollen an des in verlust geratenen geldstagers nachher zu ererbende ... ferner keine ansprache mehr haben1604 SolothurnStR. 126
- der geltstager soll alle seine haab und güetter getreuwlich angeben1715 MurtenStR. 516Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"