Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gelübdbrecher
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Geltstagwerber
Geltstagzettel
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Geltung
Geltverordneter
Geltwein
Geltzeit
Gelüb
Gelübde
Gelübdannehmung
Gelübdbrecher
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- straff der gelübdprecherTirolLO. 1573 Reg. 42
- geloben auch keuschheit und halten gelübdprüchiger weis nichts weniger, und scheiden zusammen verlobte eheleut umb miet und gab, oft eines hafens halben, der uber den herd ist abgefallen, werden also gelübdprecher und eheprecheroJ. Fischart/DWB. IV 1, 2 Sp. 3099