Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gelusst

gelusst

"in Losteile zerlegt"
vgl. 2losen
  • daß man dasselb gleich außlassen soll one alleß gever iedem ganzen lehen 4 luß und ainem halben lehen 2 luß und so das ist gelust, so soll es der richter ruefen lassen
    16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 95
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):