Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Gemacht
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2Gemacht
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I
- halblehner hofstetter und herberger sollen kheine [Tauben] zum außflug sondern allein ... in stuben und gemachten halten1599 NÖLREntw. V 165 § 12
II
Stockwerk
- ein turm, so ungefähr drei gemächt hoch1595 SchweizId. IV 69Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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