Gemächvieh
Gemächvieh
wie Gemächt (VIII)
vgl.
Gemäche (II)
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das den Retteler hern vnd dem pastor gebühre zu K. alle gemech- vnd zuchtviehe zu stellen, nemlich fahrr vnd behrr, vnd nicht in den andern dorffern1650 DiedenhofenW. 69