Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gemäntelt

gemäntelt

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  • es soll niemant an dem frauenmarkt ein gementelts gewant ["aus einem alten Kleide gemachtes"] für ein neies hingeben
    oJ. NÖsterr./ÖW. VIII 606
unter Ausschluss der Schreibform(en):