Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeinanschlagwein

Gemeinanschlagwein

eigenes Wachstum der Gemeinde im Gegensatz zu dem der einzelnen Bürger
  • wenn der gemain anschlag wien ausgeleuthgebt ist, so soll hinfüro die nachbarschafft, welche wollen, wein hergeben
    1658 MHungJurHist. V 2 S. 249