Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeinbau

Gemeinbau

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der Gemeinde gehöriges Ackerstück
  • ain ieder, der ain gemainpau oder zuelechen hat, der soll zu st. Geörgtag darauf- und an st. Martinstag ... darabfahrn
    1625 ÖW. I 25