Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeammann

Gemeindeammann

Gemeindebeamter örtlich verschiedenen Ranges
  • "Vorsteher der Munizipalgemeinde; Dorfpräsident" 
    SchweizId. IV 250
--
  • "aus den Mitgliedern des Gemeinderathes wählen die Statthalter und Unterstatthalter die Gemeindeammänner, je einen für eine Gemeinde, als Vollziehungsbeamte für die Gemeinde" 
    Bluntschli,ZürichRG. II 359
--
  • "ein von den Stimmberechtigten der politischen Gemeinde für deren Gebiet gewählter niederer Justizbeamter" 
    ZRG.2 Germ. 44 (1924) 198