Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeammann
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Gemeindebeamter örtlich verschiedenen Ranges
- "Vorsteher der Munizipalgemeinde; Dorfpräsident"SchweizId. IV 250Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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- "aus den Mitgliedern des Gemeinderathes wählen die Statthalter und Unterstatthalter die Gemeindeammänner, je einen für eine Gemeinde, als Vollziehungsbeamte für die Gemeinde"Bluntschli,ZürichRG. II 359
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- "ein von den Stimmberechtigten der politischen Gemeinde für deren Gebiet gewählter niederer Justizbeamter"ZRG.2 Germ. 44 (1924) 198