Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemein(de)buch
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Gemeinsbrauch
Gemeindebrief
Gemeindebrille
Gemeinbrot
Gemeindsbruder
Gemeindebrunnen
Gemein(de)buch
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Buch zum Eintragen der Dorfsatzungen, Gemeindebeschlüsse, Rechnungen u.ä.
bdv.:
Gemeindebüchlein
vgl.
Dorfbuch
- darauf ist das gmainbuech in mit- und beisein ainer ganzen ... nachparschaft angefangen worden1629 ÖW. VI 379Faksimile (ca. 49 KB)
- aus den archiven und registraturen, wo zumahlen von gemein- und privilegien-büchern, auch andern wichtigen acten etwas anverlangt wird, ... ohne schein nichts verabfolgen1733 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 115 [hierher?]Faksimile - in Google Books
- solche erkantnus in daß gemeind buch eingeschrieben1785 ArgauLsch. I 106Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ist ein eigenes gemindsbuch zu führen und in demselben ieder schluß der gemeinede ... einzutragen1798 Tirol/ÖW. III 347Faksimile (ca. 49 KB)
- SchweizId. IV 990
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