Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeeinkunft

Gemeindeeinkunft

, Gemeineinkunft

Einnahme der Gemeinde
  • bei den staͤdten ist zu bemerken, daß deren verschiedene ... das extraordinarium aus den gemeindeinkuͤnften ... zu bezahlen ... hat
    1740 ÖstVerordn. I 74
  • 1742 TrierChr. 2 (1906) 19
  • daß die gemeinde gewisse ... gemeineinkünften einzunehmen hätte, als ... standgeld, viehweydbestand, zinsgelder, innleutsteuer
    1752 Greneck 294
  • 1754 Walch,Beitr. V 241
  • die kopftax wird aus den gemein einkünften vor ihn [den hannen] bezahlt
    1775 ArchSiebb.2 8 (1867) 100
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