Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeeinkunft
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Gemeindeeinkunft
, Gemeineinkunft
Einnahme der Gemeinde
- bei den staͤdten ist zu bemerken, daß deren verschiedene ... das extraordinarium aus den gemeindeinkuͤnften ... zu bezahlen ... hat1740 ÖstVerordn. I 74
- 1742 TrierChr. 2 (1906) 19
- daß die gemeinde gewisse ... gemeineinkünften einzunehmen hätte, als ... standgeld, viehweydbestand, zinsgelder, innleutsteuer1752 Greneck 294Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1754 Walch,Beitr. V 241
- die kopftax wird aus den gemein einkünften vor ihn [den hannen] bezahlt1775 ArchSiebb.2 8 (1867) 100