Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeeinstandrecht

Gemeindeeinstandrecht

Näherrecht der Gemeinde bzw. der einzelnen Bürger
  • ob nach dem grundherrn auch die gemeinde in ansehung eines behausten guths gegen einer auswendigen persohn das gemeindeeinstandsrecht habe
    1752 Chorinsky,Mat. III 129