Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindefuhre

Gemeindefuhre

, Gemeinefuhre


I Fronfuhre, die der Gemeinde als solcher auferlegt wird
  • die andere der bauerschafft obliegende onera als einquarttierung, marchspesen, soldaten-vorgespan und andere gemeine-fuhre 
    1690 SchlesDorfU. 115
II Fuhrleistung bei der Gemeindefron
  • soll jeder, der die gemeindfuhren mit drei stieren unklagbar verrichtet, dafür jährlich einen hau ... zu beziehen haben
    1797 ZürichOffn. I 312
unter Ausschluss der Schreibform(en):