Gemeindegerechtigkeit, Gemeingerechtigkeit
Gemeindegerechtigkeit, Gemeingerechtigkeit
(Anspruch auf) Anteil an den Gemeindenutzungen
bdv.:
Gemeindegerechtsame
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diese gemaingerechtigkeit ... ime vergönstigt worden, daß er ... zwoe küe und vier schweinlein an die gemain mehrers nit zu treiben, aber in holztailung zu gleich mit inen befuegt sein solle1609 ÖW. VI 524 Faksimile
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wann einer [als Gemeindebürger] angenommen ist, soll er für gericht erschinen; die sollen ihme für die gmaindgerechtigkeit ein zimlichs gelt zu geben uflegen1615 Graubünden/GraubdnRQ. IV 211 Faksimile
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ider sowoll der geringist als der gröste gleichs recht an der gmain haben, hingegen aber thaills vill vich thaills aber wenig haben und also ir habende gemaingerechtigkheit nit zugleich genießen1655 BeitrSteirG. 26 (1894) 142
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ein jede hofstatt ... hat an der gemeindsgerechtigkeit zu suechen wie die ander1723 WürtLändlRQ. I 59 Faksimile
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als (abtrennbares) Zubehör zur Wohnstätte
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1/2 gemeindsgerechtigkeit, die bisher auf einer kleinen einstöckigten wohnung gehaftet hat1782 Knapp,BeitrRWG. 164