Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeherde

Gemeindeherde

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Herde der Ortseinwohner
  • of die ganerben faren mit ir gemeinde herte 
    15. Jh. Pfalz/GrW. V 574
  • der herr von O. ... ist gehalten, solche [schaafe] mit unter die gemeinde-heerde zu treiben
    1705 Sachsen/Klingner II 605
  • was die sog. gemeindeheerde anbelanget, ... so werden solche mit den herrschaftl. schafen zugleich ... auf die rasenhutungen ... getrieben
    1790 SchlesDorfU. 339