Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemein(de)herrschaft
Artikel davor:
Gemeinhalter
Gemein(de)haltung
Gemeindehammer
Gemeindehandel
Gemeindehaupt
Gemeindehauptmann
Gemeindehaus
Gemeinheier
Gemeindeherde
Gemein(de)herr
Gemein(de)herrschaft
I
Herrschaft über einen ländlichen Ort
- in dem regirungs-rathe tractiret werden sollen ... erkennung über die vogtey-, dorf- und gemein-herrschaften1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 316Faksimile - in Google Books
- die dorffs- und gemeindherrschaft nebst anderen gerechtsamen in dem dorf G. und dessen ganzer marckung ... unserem oberamt U. zustehet1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90
- also hat es ... von gemeindsherrschafts wegen sein bewenden dabey1770 WürtLändlRQ. I 660Faksimile (ca. 55 KB)
II
gemeinsame Herrschaft
- solches auch bey hochfürstl. gemeinschaftlichen regierung zu T. und darauf bey den durchlauchtigsten gemeinsherrschaften selbsten ... angezeigt1763 Faber,NStaatskanzlei XII 115