Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemein(de)herrschaft

Gemein(de)herrschaft


I Herrschaft über einen ländlichen Ort
  • in dem regirungs-rathe tractiret werden sollen ... erkennung über die vogtey-, dorf- und gemein-herrschaften 
    1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 316
  • die dorffs- und gemeindherrschaft nebst anderen gerechtsamen in dem dorf G. und dessen ganzer marckung ... unserem oberamt U. zustehet
    1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90
  • also hat es ... von gemeindsherrschafts wegen sein bewenden dabey
    1770 WürtLändlRQ. I 660
II gemeinsame Herrschaft
  • solches auch bey hochfürstl. gemeinschaftlichen regierung zu T. und darauf bey den durchlauchtigsten gemeinsherrschaften selbsten ... angezeigt
    1763 Faber,NStaatskanzlei XII 115
unter Ausschluss der Schreibform(en):