Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindematte
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aus der Allmende ausgeteilte Matte
- man soll die gmeindenmatten ze T. ußlan zu herpst1530 Argovia 9 (1876) 113Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- so einer sein gmeindmatten oder pünten nit selbsten nutzen, sondern verliehnen ... wurde1661 LuzernRQ. I 410Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"