Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemein(de)meister
Artikel davor:
Gemeinmalter
Gemeindemann
Gemeindemännereid
Gemeindemannschaft
Gemein(de)mark
Gemeinmarkgeld
Gemeinmarkgut
Gemeinmarkholz
Gemeindematte
Gemeindemeier
Gemein(de)meister
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I
Mitglied des Orstvorstandes, zuweilen Viertelsmeister
- wir die gemeinmeister und ganze gemein zue Wissenbrunn1471 Mittelfranken/Lexer III Nachtr. 191Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die gemeine ist getheilt in vier viertel, aus jedem viertel sind zwey als gemeinmeister, so auch von den vierteln gewählt ..., zum rath geordnet1625 Halle/Wissell,Hdw. I 43
- [daß die Gemeinde] sich unterstanden habe, zwey gemeinde-meister in ihr ritter-guth abzuschicken und ihr eigenmächtig verbiethen lassen, daß ...1725 Klingner II 214Faksimile - in Google Books
- "1 Einzieher, 2 Gemeindsmeister, 4 Gemeindsdeputierte" [bilden den Gemeindeausschuß]1765 SchwäbWB. VI Nachtr. 2007
- 18. Jh. Sachsen/DWB. IV 1, 2 Sp. 3244
II
Kirchenpfleger
- [einen Zehntanteil] tragen von der herschaft zu lehen die gemeinmeister derselben capell1398 QKulmbach 238
III
Aufsichtsorgan unklarer Stellung, wohl von der Gemeinde und nicht vom Rate gewählt
- zu Werd gemeinmaister 2, mülmaister aus dem rath 1, mülmaister aus der gemein 1 ...1516 NürnbChr. V 820Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)