Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemein(de)meister

Gemein(de)meister

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I Mitglied des Orstvorstandes, zuweilen Viertelsmeister
  • wir die gemeinmeister und ganze gemein zue Wissenbrunn
    1471 Mittelfranken/Lexer III Nachtr. 191
  • die gemeine ist getheilt in vier viertel, aus jedem viertel sind zwey als gemeinmeister, so auch von den vierteln gewählt ..., zum rath geordnet
    1625 Halle/Wissell,Hdw. I 43
  • [daß die Gemeinde] sich unterstanden habe, zwey gemeinde-meister in ihr ritter-guth abzuschicken und ihr eigenmächtig verbiethen lassen, daß ...
    1725 Klingner II 214
  • "1 Einzieher, 2 Gemeindsmeister, 4 Gemeindsdeputierte" [bilden den Gemeindeausschuß] 
    1765 SchwäbWB. VI Nachtr. 2007
  • 18. Jh. Sachsen/DWB. IV 1, 2 Sp. 3244
II Kirchenpfleger
  • [einen Zehntanteil] tragen von der herschaft zu lehen die gemeinmeister derselben capell
    1398 QKulmbach 238
III Aufsichtsorgan unklarer Stellung, wohl von der Gemeinde und nicht vom Rate gewählt
  • zu Werd gemeinmaister 2, mülmaister aus dem rath 1, mülmaister aus der gemein 1 ...
    1516 NürnbChr. V 820