Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindenutzen

Gemeindenutzen

I Mitgenuß der Allmende, Weide und Wälder durch die Ortsbürger
  • bei dem gemeinds-nuzen kommt es jedoch darauf an, ob er als ein persönliches recht, welches der guts-innhaber als bürger auszuüben hatte, oder als eine appertinenz des lehens zu betrachten sei
    1810 Reyscher,Ges. XV 1 S. 414
II das Beste, die Wohlfahrt der Gemeinde
  • solle nebst den anwald ein eigener gemeinds-gewalthaber nebst vier viertlmeister bestellet werden, deren obliegenheit sein solle, den gemeinds-nutzen nach möglichkeit zu besorgen
    1789 Tirol/ÖW. III 31