Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeinderecht
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I 1
allgemein
- wollte sich aber einer wiederum hinweg begeben ..., jedoch ihme, sein weib und kindern das gemeinrecht erhalten1525 JbMittelfrk. 56 (1909) 91
- sollen die söhne ... durch das falliment des vaters weder an ihren ehren noch an dem gmeindrecht einigen abbruch leiden1787 ZürichOffn. I 332Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
I 2
insbesondere die Berechtigung auf Mitgenuß der Gemeindegüter, der Allmende
- so hot unns unnser schulteß etlich gemain recht außgeben1525 ZGO.2 16 (1901) 125
- sich des gemeinrechtens ... zu gebrauchen macht haben1537 WürtLändlRQ. I 681Faksimile (ca. 54 KB)
- wer sein gemeindeholz verkauft, der soll seines gemeinrechts in holz dasselbige jahr beraubt sein1559 JbMittelfrk. 26 (1858) 77
- gmaindrecht, trib und traib in holz und feld nit haben noch nutzen1559 SGallenOffn. II 189Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- gemainrecht in pluembsuech und holzgerechtigkeit1565 ÖW. VI 86Faksimile (ca. 42 KB)
- ein landman, dessen unterthan in einer solchen gmain gmainrecht hat1618 SteirJagdMat. 86
- gemeinrecht oder -gab ... an wiesen und krautbetten1633 Knapp,BeitrRWG. 53
- welcher feldgüter zu bauen, er hab ein ganz oder halbes gemeinrecht1639 WürtJb. 1910 S. 105
- wie ein ander lehner ein gemeindrecht geniessen1643 WürtLändlRQ. I 307Faksimile (ca. 56 KB)
- bei ihrer behausung kein gemeinsrecht besitzen1680 ZFerd.3 18 (1873) 190
- ins gemeinerecht aufgenommen1750 Klingner II 241Faksimile - in Google Books
- das auf dem hauß haftende gemeinerecht mit abgetretten1754 RheingräflLO./Walch,Beitr. V 244
- jedes gemeindrecht auf D. darf einen ganzen, ein halbes gemeinrecht aber nur einen halben morgen feldung zu einem acker reissen1764 ZWirtFrk. 1, 4 (1850) 50
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Allmendrecht vom Bürgerrecht getrennt
I 3
die Allmende selbst
- die roß von Trewinger hoff ..., die sich in unser gmainrecht ainschlaipfen und doch kain gmainrecht nit haben1577 ÖW. VI 500Faksimile (ca. 49 KB)
- volgt die beschreibung des gemainrecht1643 VeröfflSteierm. 25 S. 12
II
das in einem Orte geltende Recht, Ortsstatut
- alsdann lantsrecht, statrecht, gemainrecht alt herkomen und gewonhait ist1500 ÖW. IX 166Faksimile (ca. 40 KB)
- zu der nutzung griffen nach gemaind recht hie zu Ü.1508 ÜberlingenStR. 88Faksimile (ca. 84 KB)
- ordnung und gemeinrecht des dorf zu Pf.1554 ZWirtFrk. 3, 1 (1853) 62
- hat der hochwürdig fürst ... mit den ... biderben lüten von Tablat ain hof- und gemaindrecht uf und angenomen, welliches ouch in allen sinen puncten ... gehalten ... werden soll1567 SGallenOffn. I 232Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- in glaubenssachen, auch in allen anderen gmeindrecht und satzungen gehorsam seyn1579 GraubdnRQ. III 306Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
III
(gerechtes) Urteil auf Grund des Ortsrechtes
- düchte aber den kläger, daß im da nit gemeinrecht gescheche1339 Mohr,Cod. II 343Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ein gmeinrecht von im nemen ze W. von den hofjungern1484 Kanton Zürich/GrW. I 137Faksimile (ca. 217 KB)
- wen einer umb ein gemeind recht anrüfft und von einem landrichter boten wird1655 GraubdnRQ. I 305Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
IV
Ortsgericht
- das vierte gericht ist dasz gemeinden recht, darinnen ein jede gemeindt in dem E.'r dhal über ... gemeinde hendel zu richten ... hat1579 Pfalz/Wasserschleben,RQ. 268Faksimile (ca. 90 KB)
V
Rechtsstellung als selbständige Gemeinde
- zu desto beßerer ... ausüebung ihrer policey und gemeinsammen sachen mit einem vollständigen dorf- und gemeind-recht beschenkt werden1751 ArgauLsch. I 350Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- stekhof Wyliberg das gemeindrecht ertheilt und mithin sie aus der landsaßen korporation entlaßen1781 ArgauLsch. I 531Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
VI
dem Orte zustehende Gerechtsame
- Igis hat mit Zizers den waidgang gemein, übrigens ist es in allen gemeinds-rechtenen ein gemeind für sich selbst1742 SchweizId. VI 292Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons