Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeschluß

Gemeindeschluß

Beschluß der Gemeindeversammlung
  • solchen vor vielen jahren abgefassten raths- und gemeindeschluss 
    1720 MHungJurHist. V 2 S. 428
  • weiter nicht, als es gebräuchlich und solches durch einen gemeinde-schluß ausgemacht
    1734 Klingner I 601
  • durch gmeinschluß iedwederen zeitlichen marktrichter ... 25 gulden ... zu ihren jährlichen verdienst von der marktscassa bezahlet
    1755 NÖsterr./ÖW. XI 87
  • alle gemeindschlüsse als deputatschaft der anwalden, aufrichtung neuer verordnungen
    1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 283
  • solle die gemeind ein buch anschaffen und dann in demselben eingeschrieben werden ... alle gemeindsschlüße und erkantnußen
    1795 ZürichOffn. I 381
unter Ausschluss der Schreibform(en):