Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeschuld

Gemeindeschuld


I von der Gemeinde geschuldete Summe
  • soll er [der Wegziehende] erstlich alle gemeinschulden helffen bezahlen
    1658 ArchSiebb.2 7 (1866/67) 367
  • alle jahre ... ein nahmhaftes von gemeinden schulden ... abgetragen
    1754 RheingräflLO./Walch,Beitr. V 248
II an die Gemeinde geschuldete Summe
  • müssen auch solche gemeinschulden in zukünftigen rechnungen ... eingesetzt ... werden, damit man ... die eintreibung besser besorgen könne
    1749 ÖW. IX 95