Gemeindesteuer
Gemeindesteuer
von der Gemeinde erhobene Abgabe
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dennen gmainten aber seint sie außer der gmaintsteür nichts alß bei machung der brücken und weeg zu robbathen verbunten1717 NÖsterr./ÖW. XI 73 Faksimile
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alle gemeindssteüren ..., die ein jede gemeind zu bestreitung ihrer sonderbahren gemeinen kösten auf die güeter legen muß1726 ArgauLsch. I 338 Faksimile
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mögen ... die gemeinden oder ihre dorfvögte ihre sonderliche gemeindsteuer in ihren gemeinden entwerfen1785 Tessin/ZSchweizR.² 27 (1908) 150 Faksimile