Gemeindestrafe
Gemeindestrafe
der Gemeinde zufallende Geldbuße, insbesondere für Übertretung der Gemeindeordnung
-
wann immer ein gemeindsstraff fällig wird, so solle er dieselbige in acht tagen erlegen1615 WürtLändlRQ. I 573 Faksimile
-
den gulden wider guet machen und dennoch die gemeindstraf sampt der herrschaft1655 ZWirtFrk. 3, 1 (1853) 66
-
von jedem stück gemeindenstraf geben 2 petermännger1720 TrierArch. ErgH. 8 (1907) 56 Faksimile
-
in iedem betrettungsfalle in eine gemeindsstrafe von 1 gulden ... verfallen1815 Tirol/ÖW. III 198 Faksimile
–
durch Adjektiv unterbrochen
-
bey einer gemeinds unnachlässigen strafe1615 WürtLändlRQ. I 569 Faksimile