Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindetrager

Gemeindetrager

Ortseinwohner
  • die gemaind ... beinebens in mehrigsten erarmet, mitllosen gemaindstragern besteht
    1730 Tirol/ÖW. III 363 [nicht wie Gemeindebote wie ÖW. V 851]