Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindevorstand

Gemeindevorstand

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I Ortsvorsteher
II Behörde zur Verwaltung einer Gesamtgemeinde (Kommunalverbands)
  • die vorsteher [der einzelnen Bauerschaften], welcher ... vierzehn an der zahl seind, mit denen zwölf schöffen im lande den gesambten gemeins vorstand ausmachen, collegial-zusammenkünffte halten, über die ambts oder gemeins-sachen ratschlagen und ... per majora schliessen sollen
    1730 Steinen,WestfGesch. II 431
  • SudetWB. Karte"Bürgermeister"