Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindevorstand
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Gemeindevorstand
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II
Behörde zur Verwaltung einer Gesamtgemeinde (Kommunalverbands)
- die vorsteher [der einzelnen Bauerschaften], welcher ... vierzehn an der zahl seind, mit denen zwölf schöffen im lande den gesambten gemeins vorstand ausmachen, collegial-zusammenkünffte halten, über die ambts oder gemeins-sachen ratschlagen und ... per majora schliessen sollen1730 Steinen,WestfGesch. II 431Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- SudetWB. Karte"Bürgermeister"