Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindevorstehung

Gemeindevorstehung

Ortsbehörde
  • wenn aber die gemeindsvorstehung ... die niederlassung in der gemeinde Sch. bewilligen sollte
    1789 Tirol/ÖW. III 32
  • der gemeindsvorstehung anzeige gemacht
    1798 Tirol/ÖW. III 349
unter Ausschluss der Schreibform(en):