Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindsauflage

Gemeindsauflage

, Gemeinauflage

Verpflichtung der Gemeindeangehörigen, etwas zu tun oder zu leistend
  • das recht ... in fall der noth die gemein-auflag zu machen
    1752 Greneck 131
  • die sonderliche gemeinds auflagen [mögen]... auf die feüerherde oder auf die seelen abgetheilt werden
    1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 151
  • Klingner IV 1024
unter Ausschluss der Schreibform(en):