Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindserklärung
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Gemeindeprotokoll
- für jede gemeindserklärung, sindicaten genannt, solle [den notar-schreibern] zwei kronen bezahlt werden1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 282Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"