Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeingebräu

Gemeingebräu

nähere Bedeutung?
  • um die extra-ordinaͤrbestreitung sicher zu stellen, wird verordnet, dass so viele gemeingebraͤue ... gleich bei anfang des jahres verbraͤuet ... werden
    1740 ÖstVerordn. I 75