Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeinpfand

Gemeinpfand

in die Gemeindekasse fließende Auslösungsgebühr für gepfändetes Vieh
  • nebst obigen gemeinpfand vor iedwederes stuck besondere 2 ß vor sich abforderen
    1755 NÖsterr./ÖW. XI 90