Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemütt

Gemütt

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Getreidemaß
  • soll die mühl ein gerechte gemuet [andere Lesart gemütz] haben, das sollen unsere herren sambt einem rat bestehen [Variante besehen]
    1566 ArchUFrk. 23 (1875/76) 380
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