Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genanntlich
Artikel davor:
Genamte
Genanne
Genannmann
genannt
Genanntsbürger
Genannte
Genanntenamt
Genannteneid
Genanntenpflicht
Genanntenstand
genanntlich
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
- davon ist si [die Gerichtsstätte] aleine al der welte genantlich und och von reht erkantlich1293 Langenstein,Martina 516