Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genehmhaben
Artikel davor:
Genanntenpflicht
Genanntenstand
genanntlich
Genannweib
genau
geneden
Geneffe
genehm
Genehm
genehmen
genehmhaben
genehmigen
vgl.
genehm (I 2)
- solche ordnung ... in allgemeiner versamlung ... aufgericht, genembgehabt und geschloßen1601 CDSiles. 27 S. 244
- hab ich ... solche satzung genehmhabet und confirmiret1641 CDSiles. 27 S. 271
Artikel danach:
Genehmhabung
Genehmhaltung
Genehmigung
Genehmungsbrief
geneigen
geneigig
geneigt
geneinen
geneißen