Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genehmhabung
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genehm
Genehm
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Genehmigung
bdv.:
Genehmhaltung
- caution der geneme habung thun, das ist, daß sein principal ... weß durch jhnen gehandelt werde, geneme haben sol1534 MainzUGO.(Saur) 5r
- genäm habung und haltung des jhen von wölchs wegen sie handlenWürtLR. 1555 S. 31Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- genembhabung1583 CDSiles. 27 S. 227
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Genehmhaltung
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