Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geneigt
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I
wohlwollend, gnädig, gutwillig
- geneygittes willenns irfunden1482 MittOsterland 5 (1862) 276Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wwes he m.g.h. zo eren ind gefallen gedoin mochte, were hie ganz geneigt ind gutwillich1493 JülichLTA. I 223Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- wo der richter dem kleger mehr denn dem beklagten ... geneigt were1561 Rotschitz 8Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
einverstanden
- wir sein gnediglich geneigt, dich ... bei allen freiheiten ... zu handhaben1554 Wien/FreibDiözArch. 16 (1883) 207Faksimile - in Google Books