Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Generalunterpfandrecht
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Generalunterpfandrecht
- es sollen die ... deputate ... sowohl für meinen h. vater als meine ... geschwisterten ... das ausdrückliche generalunterpfandsrecht zu geniessen haben1810 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 466Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften