Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Generalunterpfandrecht

Generalunterpfandrecht

  • es sollen die ... deputate ... sowohl für meinen h. vater als meine ... geschwisterten ... das ausdrückliche generalunterpfandsrecht zu geniessen haben
    1810 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 466