Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Generalverbot

Generalverbot

  • kein handelsmann ... soll ein general-verbot ihm nicht in gefängliche hafft zu bringen, ... erhalten, wenn er nicht zuvor ... ein verzeichniß aller seiner ... effecten und schulden eingeliefert
    1742 Siegel,CJCamb. I 462