Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geneuen
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erneuern
- alle die sätz, freiheit vnd reht, div si von vnsern vordern gehabt habent bisher ... geniwet vnd gestætigt haben1312 MWittelsb. II 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- seo gerædnis, ... þe Ælfred ... eft Eadward cyng ... gecwædon ... þa witan eac þe syððan wæron ... geniwodonoJ. Liebermann,AgsG. 128
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