Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genick

Genick

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  • wollte er strittig sein, so mag ihn der würth wol mit gewalt hinauß stossen und drei trucken schläg auf daß genück geben
    1562 NÖsterr./ÖW. VII 767
unter Ausschluss der Schreibform(en):