Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genießhaft
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Genieße
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Genießer
Genießerin
genießhaft
, genießhaftig
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- mit allen rechten ... und czugehorungen ... alze ich sy ... yn gnyshaftiger gewere bys hy her ... besessen haben1406 HMeißenUB. II 332Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- DWB. IV 1, 2 Sp. 3467
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