Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genießlich
Artikel davor:
Genieß
Genießbrauch
Genießbraucher
Genieße
genießen
Genießer
Genießerin
genießhaft
genießig
Genießlein
genießlich
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
mit Nutznießung verbunden
- die guter in geruiglicher possession und genießlicher gewehre gehabt1510 CDSiles. II 220
- usu fructum, das ist die geniesliche gebrauchung1561 Rotschitz 141Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wiert allain daz genießlich aigenthumb (so utile dominium haisst) ... in den lehensmann transferirt16. Jh. NÖLehntraktat I § 4
- da jemande auff sein lebezeit der besitz oder genießlicher brauch ... etlicher guͤter vermacht1603/05 HambGO. III 7 Art. 7Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
--
- das [die Bücher] der V. nit eingenthümblich, sondern allein genießlich zustendig1580 HessChr. 9 (1920) 88
II
Ertrag bringend, einträglich
- wie jetz lange zytt die gniesslichen ritt durch sonderbare personen versechen1570 SchwyzLB. 174Faksimile - in Google Books
- bey ... genisslicher bishariger anlag es bewenden lassen1696 Niedersimmental 145Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Genießlichkeit
Genießrecht
Genießung
genieten
Genifteln
Genist
genistlich
Genistmann
Genistverfahren