Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genießung

Genießung

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Nutzung(srecht)
  • vorlaten tho einem ... lehngude ... den eigendhom ... mit allem rechte ... mit allerley gebruke und genetinge 
    1304 MecklUB. X 519 nr. 7248
  • mit czinsen, rentin, ... nutzbarkeit und genissungen 
    1399 SchlesDorfU. 38
  • solches alles meiner ... gemahlin alß ... universalerbin zu deren völliger possedir-, nutz- und genüßung ... verbleiben
    1696 KrummauClarissUB. 368
  • wird dem manne die vollmächtige geniessung bis der wittliche stand ... von ihme gehalten wird
    1696 ZSchweizR.2 29 (1910) 175
  • dieser unßerer brüderschafft undt derselben genießung ... beraubt
    1721 Vogelgesang,Nadelind. 136
  • genüessung 
    18. Jh. ÖW. I 330
-- unrechtmäßig
  • geniessnug, alß wenn jemands eines brieffs geniessen wolt, und wüste, das ... die schuld bezahlet were, oder gebe sich für den aus, der er nicht were, die leute dardurch zu betriegen
    BöhmStR. 1614 O 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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