Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genießung
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Nutzung(srecht)
- vorlaten tho einem ... lehngude ... den eigendhom ... mit allem rechte ... mit allerley gebruke und genetinge1304 MecklUB. X 519 nr. 7248
- mit czinsen, rentin, ... nutzbarkeit und genissungen1399 SchlesDorfU. 38Faksimile - in Google Books
- solches alles meiner ... gemahlin alß ... universalerbin zu deren völliger possedir-, nutz- und genüßung ... verbleiben1696 KrummauClarissUB. 368Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- wird dem manne die vollmächtige geniessung bis der wittliche stand ... von ihme gehalten wird1696 ZSchweizR.2 29 (1910) 175
- dieser unßerer brüderschafft undt derselben genießung ... beraubt1721 Vogelgesang,Nadelind. 136
- genüessung18. Jh. ÖW. I 330Faksimile (ca. 47 KB)
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unrechtmäßig
- geniessnug, alß wenn jemands eines brieffs geniessen wolt, und wüste, das ... die schuld bezahlet were, oder gebe sich für den aus, der er nicht were, die leute dardurch zu betriegenBöhmStR. 1614 O 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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