Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genieten
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Genießer
Genießerin
genießhaft
genießig
Genießlein
genießlich
Genießlichkeit
Genießrecht
Genießung
genieten
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reflexiv
I
sich mühen um etwas
- warent die von Bern und von Freiburg aber zu friden kommen und hattent sich mit einandern genietet und hieltent sich mit einem bund in trüwen zusammennach 1420 Justinger 58
II
sich anstrengen, bemühen
- Schmeller2 I 1770
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- SchweizId. IV 852
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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