Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genistlich
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Genist (I)
- da der zu H. ... wohnhafte Peter G. von der bisherigen negatio gegen die genisstlich erhärtete paternitäts anklag der Maria S. ... abgestanden1782 Münch,BernEheR. 101
- die genißtliche aussage der klaͤgerin dem beklagten vater ... bekannt machen1787 BernStR. VI 2 S. 811Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- SchweizId. IV 814
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