Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genüglich
Artikel davor:
Genugbeschehung
Genugbuße
genugbüßen
Genügde
Genüge
genügen
Genuggestehung
genughaft
genughaftig
genügig
genüglich
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
genügend, hinreichend
- S.S. ... ein solches genuglich beweist hat1493 SchlesDorfU. 66Faksimile - in Google Books
- nach beider deel genochliker vorhoringenach 1510 BrschwChr. III 125Faksimile - digitalisiert im Rahmen von LeoPARD - TU Braunschweig Publications And Research Data
- nach genuglich vorhor vnd handlung1512 MittOsterland 5 (1862) 325Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gnüglich vorsichert, betzaldt vnd zue friede gestelt1535 MittOsterland 6 (1863/66) 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn die geweßene schaffer genügliche rechnung gethan1585 RevalStR. II 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sein nottuerft genieglichen gekauftoJ. NÖsterr./ÖW. XI 424Faksimile (ca. 42 KB)
Artikel danach:
Genüglichkeit
Genügnis
genugsam
(Genugsamde)
Genugsame
Genügsamkeit
genugsamlich
genugtun
Genugtuung