Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genugtuung
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genügig
genüglich
Genüglichkeit
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genugsam
(Genugsamde)
Genugsame
Genügsamkeit
genugsamlich
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- DWB. IV 1, 2 Sp. 3517
I
befriedigende Leistung, Entschädigung
- zu bezallung und genuegthueung derselben sachen geurthailt werden1528 ZeigerLRb. 315Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- biß zu erlangender genugthuung des ansprechenden1541 ArbergStSatzg. 40Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat der kläger schulden halben das recht biß auf gnugthuung erlanget1583 SiebbLR. I 12 § 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ohne dern [Geschädigten] vorwissen und genuchthuung der bruchten und straffen nit losgelassen werden1624 SPantaleonUrb. 512Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- niemallen einige bezallung oder gnugthueung dafir verlanget1701 KrummauClarissUB. 380Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- die billige genugthuung ...fuͤr den betrogenen theil1787 BernStR. VI 2 S. 799Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- was für eine genugthuung des holdens, wann ihme ein gefährde unrecht zugemuthet worden18. Jh. Chorinsky,Mat. V 187
- eyne gancze genugthuunge unde richtunge gemachtoJ. FreibergUB. I 141Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
II
hinlängliche Durchführung
- dieweyl H.B. ... zcu volge und genugthuungh seyner zcugeteylten beweyszunge eyne besziegelte kuntschaft ... gerichtlichen nyddergelegt1532 MagdebSchSpr.(Friese) 102Faksimile (ca. 42 KB)