Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genutzig

genutzig

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
genutzig sein die Nutznießung haben
vgl. genußig
  • busch und rodtland, gleich theilen und auch verbawen, welcher desselben genutzig oder genieszen wilt
    oJ. GrW. VI 553
-- formelhaft
  • als verr daß si haubtguts vnd schadens von der vorgeschriben stukch wegen gentlich ausgericht [entschädigt] vnd genuzig gemacht werden
    1401 Brandis,Tirol 225