Gepfändete
Gepfändete
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sölche pfandtung soll dem gepfendten ... under augen ... und darnach die faylfürung, schatzung und das stanngenrecht zu hauß und hofe ... verkündt werdenTirolLO. 1573 II 64 Volltext (und Faksimile)
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in gegenwart des gepfändeten1598 Scotti,Wetzlar 2019