Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerecht/gerecht

I Recht
II Berechtigung, Gerechtsame, Privileg
III "Gericht, nur in formelhafter Verbindung mit diesem Wort"
IV "rechtlich festgesetzte Leistung, Abgabe"
I aufrichtig, rechtsam, redlich, dem Recht und der Gerechtigkeit entsprechend
  • 1 in Bezug auf Personen und deren Eigenschaften
  • 2 in Bezug auf Gerichtshandlungen
  • 3 gerechte Sache 
  • 4 gerechtes Urteil 
II rechtmäßig; ordnungsgemäß, vorschriftsmäßig
  • 1
    • -- justus titulus gerechter Titel
  • 2 von Urkunden
  • 3 von Maßen, Gewichten und ähnlichem
  • 4 von Waren; auch echt, wertvoll
  • 5 einwandfrei, erlaubt
  • 6 richtig, wahr
    • -- ehrlich
    • -- formelhaft
  • 1 gerechtfertigt, unschuldig
    • -- sich gerecht machen 
  • 2 in der Wendung jm. gerecht werden 
    • a jm. gerecht werden sich (gerichtlich) mit jm. auseinandersetzen; seine Ansprüche, Forderungen befriedigen
      • -- ähnlich
      • -- "in einem Rechtsstreit obsiegen"
    • b gerecht werden nachweisen, einstehen für
    • c gerecht werden absolut: von Schuld gereinigt werden
IV jn. gerecht machen jm. sein Recht zuteil werden lassen
V Vereinzeltes
  • 1
  • 2
  • 3 öffentlich
  • 4 passend
VI rechts